Material des Schriftsachverständigen

Sie möchten ein griffiges Ergebnis?

Geben Sie mir griffiges Material! Sie müssen das Untersuchungsmaterial beschaffen. Ich kann Sie dabei nur beraten. Achten Sie auf die Verfügbarkeit der strittigen Urkunde im Original und eine repräsentative Auswahl des Schriftmaterials.

Nicht jede Schreibleistung oder Urkunde bietet hinreichende Untersuchungsvoraus­setzungen . Es ist auch nicht immer möglich, das erforderliche Vergleichsmaterial zu beschaffen.
Eine Gutachtenerstattung ist nur mit hinreichendem Schriftmaterial und den  erforderlichen Informationen zu den Entstehungsbedingungen der Schreibleistung sinnvoll.
Dieser Aufwand ist in Ihrem Interesse erforderlich, er ist Sache des Auftraggebers.

Gutachten auf schwacher Materialbasis können ein Strohfeuer sein. Sie kosten nur Zeit und Geld.

Die Voraussetzungen des Schriftmaterials sind im anliegenden Merkblatt ausgeführt. Sollte das Original der strittigen Urkunde fehlen, sind die Möglichkeiten der Untersuchung deutlich beeinträchtigt, vgl. die Richtlinie der GFS e.V.

Eine Beratung durch den Sachverständigen kann weiterführend sein. Auch eine Vorprüfung kann vereinbart werden.