Im Rahmen von Gerichtsverfahren sowie Ermittlungsverfahren werden die Leistungen von Sachverständigen gemäß den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) vergütet.
Bei privaten Beauftragungen außerhalb des JVEG wird in der Regel eine Honorarvereinbarung vorgeschlagen und um Vorkasse gebeten.