Ergebnisse der Schriftvergleichung

Die Ergebnisse oder Schlussfolgerungen werden in Wahrscheinlichkeitsgraden formuliert. Sie werden wesentlich von der Ergiebigkeit des strittigen Materials und der Eignung des Vergleichsmaterials bestimmt.
Das Gutachten kann als Ergebnis nur enthalten, was das Material an Informationen oder Untersuchungsmöglichkeiten bietet. Dieser Zusammenhang ist einfach.

Neben dem Vergleichsmaterial sind Informationen zu den behaupteten Bedingungen des Schreibers (z.B. Alkoholabhängigkeit oder eine andere Erkrankung) oder der Schreibsituation (z.B. Schreiben im Kranken- oder Totenbett) wichtig.

Eine Untersuchung [1] hat ergeben, dass die Ergebnisse sich in den drei Klassen „nicht entscheidbar“, „Wahrscheinlichkeitsgrad“ bzw. „abschließendes Ergebnis“ etwa gleich verteilen.
Vertiefte Begründungen und Informationen zu den verwendeten Wahrscheinlichkeits-graden finden Sie hier: [2]


[1] Rieß 1989: Beweismittel Schriftvergleichung, Lübeck: Schmidt-Römhild, vgl. auch
Rieß 1989: Die Bedeutung des schriftvergleichenden Gutachtens in Strafverfahren. In Conrad & Stier: Grundlagen Methoden und Ergebnisse der forensischen Schriftunter-suchung. Lübeck: Schmidt-Römhild

[2] Köller, Nissen, Rieß & Sadorf (2004): Probabilistische Schlussfolgerungen in Schriftgutachten. München: Luchterhand, vgl. auch Polizei und Forschung, Bd. 26