Handschriftenvergleich

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Dr. Michael Rieß, Sachverständigenbüro Handschriftenvergleich

Beweismittel Schriftvergleichung

Der Schriftsachverständige befasst sich insbesondere mit der Echtheit von Unterschriften oder Testamenten, mit vermuteten Manipulationen von Urkunden, der Lesbarmachung von Eintragungen, der Datumsechtheit von Schreibleistungen. Der Sachverständige kann von Privatpersonen beauftragt oder vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft ernannt werden.

Die forensische Schriftvergleichung ist ein anerkannter und üblicher Sachbeweis in Gerichtsverfahren. Das Gutachten kann ein allein ausreichendes Beweismittel darstellen. Wesentliche Voraussetzungen eines Gutachtens sind eine präzise Fragestellung, die Ergiebigkeit des Schriftmaterials, Informationen über Anknüpfungstatsachen, die Nachvollziehbarkeit und die Qualifikation des Sachverständigen.

Schriftvergleichung ist keine Graphologie. Die Schriftvergleichung ist kriminaltechnisch ausgerichtet. Sie befasst sich nicht mit der Deutung der Handschrift, vgl. den Standpunkt der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung GFS eV.

Informieren Sie sich oder nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie mehr zu Ihren Urkunden oder Ihren Bedenken gegen die Echtheit wissen möchten. Diese Seite dient nur Ihrer Information. Es werden keine Daten ausgewertet oder gespeichert. Es sei denn, Sie nehmen aktiv Kontakt auf.

Gutachten erstatte ich  zu folgenden Fragestellungen:

l

Echtheit von Unterschriften

 

Echtheit von Testamenten

 

i

Urheberschaft von Textschriften

 

Verfälschung von Urkunden

 

Fälschungs-Urheberschaft

 

Prüfung der Datumsechtheit

 

w

Stellungnahme zu Gutachten

 

Vorprüfung

 

Der Sachverständige

Umfassende Erfahrung in der Erstattung und Vertretung von Gutachten
(Zivil- und Strafverfahren in allen Instanzen) 

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Qualifikation des Schriftsachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung bedeutet eine gute Wahl
Die Industrie und Handelskammer (IHK) prüft die Integrität der Person. Dann wird die besondere Sachkunde durch ein Fachgremium geprüft. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Hierzu ist eine neuerliche Prüfung erforderlich. Die Auflagen und Kriterien der öffentlichen Bestellung und Vereidigung dienen insbesondere dem Auftraggeber und den Beteiligten in einem Verfahren. Sie sind der Nachweis der besonderen Sachkunde.

Mitgliedschaft im Fachverband belegt die regelmäßige Weiterbildung
Der relevante Fachverband für Schriftsachverständige ist die Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung (GFS) e.V. Aus- und Weiterbildung erfolgt auch am  Institut für Schrift-und Urkundenuntersuchung (ISU) e.V. Der Fachverband definiert Standards oder Richtlinien. Er fordert und ermöglicht eine regelmäßige fachliche Prüfung im Rahmen von Ringversuchen. Die GFS und das ISU ermöglichen ferner einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und die erforderliche, regelmäßige Weiterbildung. Damit ist gewährleistet, dass das fachliche Niveau erhalten bleibt. Die Mitgliedschaft in der GFS e.V. ist ebenfalls auf fünf Jahre befristet. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann sie nach Prüfung verlängert werden.

Technische Ausstattung
Der fachliche Standard oder die Richtlinien des Fachverbandes definieren die Methodik, bestimmen die erforderlichen Gerätschaften sowie die Kriterien der Arbeitsweise. Der „technische Fuhrpark“ ist eine notwendige Bedingung.

Streitkultur
Die Integrität einer Person lässt sich auch am Sprachgebrauch in einer fachlichen Auseinandersetzung erkennen. Kennzeichnend für die sachliche Diskussion ist ein sachlicher Sprachgebrauch.

Telefon

T: 02243 4765

M: 0172 8827100

Fax

F: 02243 840786

Datenschutzhinweis:
Bei Verwendung der schriftlichen Kontaktmöglichkeiten stimmen Sie zu, dass eine Beantwortung darüber erfolgt. Aus dem Steuerrecht und Sachverständigenrecht ergibt sich, dass die Kommunikation dann gespeichert wird. Mehr unter: https://www.handschriftenvergleich.de/datenschutz